Bei einem unverschuldeten Unfallschaden habe Sie immer ein Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Wenn der Schaden am Fahrzeug die Bagatellgrenzen von ca. 1000€ überschreitet, ist es sinnvoll ein Schadengutachten zu beauftragen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.
Häufig gestellte Fragen.
Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder aus dem Zubehör)
Eine normale Hauptuntersuchung (HU) dauert in der Regel etwa 20-30 Minuten. Diese Zeitangabe umfasst sowohl die Hauptuntersuchung als auch die Abgasuntersuchung (AU), die mittlerweile standardmäßig zusammen durchgeführt werden.
Unsere GTÜ Kfz-Prüfstellen ermöglichen es Ihnen, Ihr Fahrzeug täglich ohne Voranmeldung zur HU vorzuführen. Dies bietet Ihnen Flexibilität bei der Planung Ihres Besuchs.
GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) ist ähnlich wie TÜV und DEKRA, aber es gibt einige Unterschiede:
Im Haftpflichtschadenfall wird das Schadengutachten in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Aus diesem Grund ist das Gutachten für Sie i.d.R. kostenfrei. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) ist keine staatliche Organisation, sondern eine private, amtlich anerkannte technische Prüforganisation. Hier sind die wichtigsten Punkte zur GTÜ:
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch als "TÜV" bezeichnet, sollte grundsätzlich nicht überzogen werden. Allerdings gibt es in der Praxis gewisse Toleranzen:
Die Preise der GTÜ liegen in der Regel in einem ähnlichen Bereich wie die von TÜV und Dekra, können aber leicht abweichen.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist eine in Deutschland amtlich anerkannte technische Prüforganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger und Prüfingenieure mit Sitz in Stuttgart. Die GTÜ und ihre Partnerinnen und Partner stehen seit 1990 bundesweit für die neutrale und wiederkehrende Verkehrssicherheitsprüfung an Kraftfahrzeugen.