Die Sachverständigen untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir Ihnen gerne.
Neuigkeiten
GTÜ steht für Entlastung bereit: Terminnot bei Fahrerlaubnisprüfungen sorgt für Frust bei Fahrschülern und Fahrschulen!
Tipps der GTÜ für einen guten Start nach der Winterpause Prüfende Blicke auf Schutzkleidung und Motorrad Elektronische Helfer können für mehr Sicherheit sorgen.