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Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Neue Assistenzsysteme ab Juli 2024

Ab 7. Juli 2024 hat jeder Neuwagen elektronische Helfer wie
Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder „Black Box“

Die Europäische Union möchte Unfallzahlen deutlich senken

Tipp der GTÜ: Mit den Assistenzsystemen vertraut machen

__ Stuttgart. Weiter sinkende Unfallzahlen im Straßenverkehr – das ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union (EU). Bis zum Jahr 2038 sollen mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme dürfen dazu beitragen, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Zum 7. Juli 2024 halten weitere Assistenzsysteme in Neuwagen Einzug. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen. Die Typgenehmigung neuer Autos berücksichtigt die aktuellen Vorschriften bereits seit 6. Juli 2022.

__ Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hält die elektronischen Helfer grundsätzlich für sinnvoll. Die Prüforganisation weist darauf hin, dass sich Unfallzahlen mit Todesfolge in den vergangenen zwanzig Jahren auch dank bereits vorhandener Technik wie etwa Antiblockiersystem, elektronischem Stabilitätssystem oder Reifendrucküberwachung halbiert haben. Und das trotz höherer Verkehrsdichte. Generell rät die GTÜ dazu, sich mit der Funktionsweise der Assistenzsysteme vertraut zu machen.

__Eines ist klar: Trotz des technischen Fortschritts bei Assistenzsystemen bleibt die Verantwortung für das Führen eines Kraftfahrzeugs unverändert bei Fahrerin oder Fahrer. Auch, weil witterungsbedingte Einflüsse wie Nebel, Schnee oder starker Regen manches System an seine Grenze bringen können. Was die neuen Helferlein können? Die GTÜ gibt einen Überblick.

__ 1. Notbremsassistent: Sekundenbruchteile an Unaufmerksamkeit können entscheidend sein, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Der Notbremsassistent soll Aufmerksamkeitslücken entschärfen. Er berechnet aus mehreren Sensorsignalen (Radar, Laser, Kameras) ständig Geschwindigkeit und Distanz zum vorherfahrenden Fahrzeug. Ist der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Fahrzeug selbständig – bei Bedarf bis zur Vollbremsung. Das System kann abgeschaltet werden, ist aber beim Neustart des Autos wieder aktiv. Ein City-Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern oder Radfahrern gehört bei vielen Fahrzeugen längst zur Serienausstattung.

__ 2. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Das System namens „ISA“ (Intelligent Speed Adaption) ermittelt mithilfe von GPS-Daten und der Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt oder bremst das Fahrzeug automatisch entsprechend ein. Die Warnung erfolgt über ein pulsierendes Gaspedal oder eine Anzeige im Cockpit. Das System kann durch kräftiges Gasgeben überwunden werden.

__ 3. „Black Box“: Ein Datenrekorder erfasst Bremsungen, gefahrenes Tempo und die Neigung und Position des Pkw auf der Straße. Um Datenmissbrauch zu verhindern, speichert er ausschließlich eine sehr kurze Sequenz. Auf diese Weise stehen lediglich die letzten Sekunden rund um einem Unfall für eine spätere Auswertung zur Verfügung. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung heißt das offiziell.

__ 4. Notfall-Spurassistent: Der aktive Spurhalte-Assistent unterstützt den Fahrer beim Einhalten der Spur- und Straßenbegrenzung. Er warnt mittels leichter Vibrationen im Lenkrad, wenn der Pkw ungewollt die Fahrspur verlässt. Der Notfall-Spurhalteassistent geht noch ein Stück weiter: Er lenkt sogar ein, wenn das Verlassen der Fahrbahn droht. Beim Spurwechsel auf der Autobahn deaktiviert das Setzen des Blinkers das System kurzzeitig.

__ 5. Müdigkeitserkennung: Dieses System macht den Fahrer auf nachlassende Konzentration aufmerksam. Es reagiert auf blinzelnde oder gar geschlossene Fahreraugen sowie untypische Lenkbewegungen. Bei Müdigkeitssymptomen rät es mittels Hinweis im Cockpit zu einer Pause.

__ 6. Notbremslicht oder adaptives Bremslicht: Beim starken Bremsen ab einem Tempo von 50 km/h leuchten alle Rückleuchten auf und die Bremslichter blinken in schneller Folge, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Kommt das Auto zum Stillstand, schaltet sich die Warnblinkanlage ein und das Bremslicht leuchtet dauerhaft. Auch ein aktiviertes ABS löst diese Lichtsignalfunktionen aus.

__ 7. Rückfahrassistent: Er erkennt beim Rückwärtsfahren Hindernisse, Passanten und Radfahrer und gibt dem Fahrer eine Warnmeldung.

__ 8. Alkoholempfindliche Wegfahrsperre: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Systemvorbereitung – eine Schnittstelle für das mögliche spätere Nachrüsten einer Wegfahrsperre, die auf Alkohol reagiert. Weitere Details sind noch nicht festgelegt.

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    Die SVI GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Hauptuntersuchung, Änderungsabnahme und Einzelabnahmen im Rhein-Main-Gebiet. Unsere Prüfstelle im Industriegebiet Hanau Nord gibt es bereits seit 2004. Seit 2023 betreiben wir diesen Standort unter der Firmierung SVI GmbH. Zusätzlich steht seit 2025 der neue Standort in Rodgau für Sie bereit.

    An beiden Standorten führen erfahrene Prüfingenieure und qualifizierte Gutachter professionelle Fahrzeugprüfungen durch. Unsere Leistungen umfassen die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge, Änderungsabnahmen nach §19(3) sowie individuelle Einzelabnahmen.

    Als Sachverständigenbüro erstellen wir Gutachten bei Unfällen, Fahrzeugbewertungen und Oldtimerbewertungen sowie technische Gutachten.

    Unsere langjährigen, erfahrenen Gutachter sorgen für eine transparente, rechtssichere Dokumentation und kompetente Beratung in allen Fahrzeugfragen. Mit moderner Ausstattung, schneller Terminvergabe und umfassendem Service setzen wir Maßstäbe für Sicherheit und Qualität auf den Straßen.

    Setzen Sie auf die SVI GmbH – Ihre Experten für Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen und professionelle Gutachten durch erfahrene Prüfingenieure und Gutachter im Rhein-Main-Gebiet.

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