+ Tagfahrlicht ist nicht gleich Abblendlicht
+ Kräftige, helle Farben und hohe Kontraste steigern die Sichtbarkeit
+ Für Zweiradfahrer und Fußgänger besonders wichtig
__ Stuttgart. Gut gesehen zu werden hilft bei der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Das gilt auch im Sommer, selbst wenn dieser viel Sonnenschein und lange Tageslichtphasen bietet. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Denn zum Beispiel ungünstiger Sonnenstand (Gegenlicht), Regen, Nebel und andere Phänomene können die Wahrnehmung von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern auch im Hellen beeinträchtigen. Besonders in solchen Situationen hilft es, wenn Fußgänger und andere Fahrzeuge durch starke Farben, hohe Kontraste oder Licht besser wahrzunehmen sind.
__ Licht an am Auto: Seit Februar 2011 müssen alle neuen Personenwagen, die in Deutschland zugelassen werden, mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für Lastwagen gilt diese Regelung seit August 2012. Weit verbreitet sind dabei eigene Tagfahrleuchten, die gegenüber den Scheinwerfern des Abblendlichts eine erheblich geringere Lichtabgabe haben und nach vorn weisen, statt die Fahrbahn auszuleuchten. Sie haben
ausschließlich eine Signalfunktion und werden automatisch ausgeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Eine Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichts bei Autos gibt es in Deutschland nicht, nur eine Empfehlung.
__ Andere Länder, andere Lichtvorschriften: Gerade vor einer Fahrt ins Ausland für den Sommerurlaub ist es sinnvoll, sich über die dort geltenden Regeln für die Beleuchtung zu informieren. Diese weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Beispielsweise schreiben die Straßenverkehrsbehörden in Skandinavien und dem Baltikum vor, dass ganzjährig auf allen Straßen mit Licht gefahren werden muss. In anderen Ländern wie Italien gilt eine vergleichbare Regelung für alle Straßen außerhalb von Ortschaften. Und Portugal weist sogar eine Tagfahrlichtpflicht für einzelne Strecken aus.
__ Zweiräder besser sichtbar machen: Exakt umgekehrt wie bei Automobilen verhält es sich in Deutschland mit Motorrädern: An Krafträdern muss tagsüber stets das Licht eingeschaltet sein, um das Zweirad besser sichtbar zu machen – das schreibt die deutsche Straßenverkehrsordnung StVO in § 17 2a vor. Allerdings müssen Motorräder nicht zwingend mit einem eigenen Fahrlicht ausgerüstet werden. In diesem Fall wird eben tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet. Auch für Fahrräder gibt es Leuchten mit Tagfahrlichtfunktion. Bei ihnen erzeugen einige LED einen Lichtkegel mit geringer Intensität, der direkt nach vorn strahlt und so die Wahrnehmbarkeit verbessert. Eingeschaltet wird die Funktion mit einem Helligkeitssensor.
__ Wenn bunter besser ist: Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer sollten auch im Sommer darauf achten, dass sie durch entsprechende Kleidung, Licht und Hilfsmittel wie Reflektoren besser im Straßenverkehr wahrgenommen werden. Deshalb sollten beispielsweise Kinder auf dem Schulweg Textilien oder Ranzen mit Reflektoren und in kräftigen Farben tragen.
__ Licht ins Dunkel bringen: Auch im Sommer wird es dunkel. Dann ist es vor allem für Fußgänger besonders wichtig, mit heller oder reflektierender Kleidung die eigene Sichtbarkeit auf der Straße zu steigern. Ein drastisches Beispiel führt der Automobilclub ADAC an: Dunkel gekleidete Fußgänger können bei ungünstigen Bedingungen erst in einer Entfernung von 25 Metern von einem Autofahrer erkannt werden. Das reicht selbst bei 50 km/h nicht mehr für eine Notbremsung aus. Mit stark reflektierender Kleidung wie einer
Warnweste hingegen steigt die Entfernung auf mehr als das Fünffache.
__ Sicherheit durch Sichtbarkeit: Den Effekt reflektierenden Materials sollten auch Autofahrer bei Pannen nutzen, indem sie eine Warnweste tragen. In Deutschland ist es vorgeschrieben, mindestens eine davon im Auto mitzuführen. Die GTÜ prüft bei der Hauptuntersuchung, dass diese wichtige Sicherheitsausrüstung an Bord ist. Sinnvoll ist es, für alle Passagiere Warnwesten mitzuführen. Es gibt sie sogar als Familiensatz in großen und kleinen Größen. Weitere Informationen zu Mitführpflichten sind im GTÜ-Blog zu finden: https://www.gtue.blog/sicherheit-praxis/autourlaub-im-ausland-so-klappts/.